Wie gefährlich ist 5 G wirklich?
- Lesen Sie
dazu nachstehende Antwort und unser Schreiben an die Österreichischen Nationalratspräsidenten.
- Statement vom Präsidenten
der Österreichischen Ärztekammer, Herrn Univ. Prof. Dr. Thomas Szekeres
- FMK Wie gefährlich ist 5 G - ist 5 G gefährlich. (nachstehend)
Auf unsere Anfrage haben wir im Namen von Herrn Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka und Frau Nationalratspräsidentin Doris Bures folgendes Schreiben erhalten:
Sehr geehrte Frau Etzelsdorfer,
im Namen des Präsidenten des Nationalrates Mag. Wolfgang Sobotka und der Zweiten Präsidentin des Nationalrates Doris Bures danke ich Ihnen recht herzlich für Ihre E-Mail vom 7. Februar 2020.
Bei vielen Menschen ruft die zunehmende Digitalisierung unserer Gesellschaft Skepsis hervor. Aus diesem Grund ist es dem Präsidium des Nationalrates ein besonderes Anliegen, Gefahren und Risiken von neuen Technologien evidenzbasiert zu evaluieren.
Im August letzten Jahres hat der Beirat zur Technikfolgenabschätzung des Parlaments eine Studie mit dem Namen „5G-Mobilfunk und Gesundheit“ in Auftrag gegeben . Ziel dieser Studie ist es, gesundheitliche Risiken durch erhöhte Strahlenbelastung zu untersuchen. Durchgeführt wird diese Untersuchung von einer Arbeitsgemeinschaft des Instituts für Technikfolgenabschätzung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ITA) und des Austrian Institute of Technology (AIT). Auf der Website des ITA können Sie den derzeitigen Projektstand abfragen. Die Ergebnisse der Studie werden voraussichtlich im Laufe des Februars publiziert.
Des Weiteren möchte ich auf den Bericht „Wie gefährlich ist 5G – ist 5G gefährlich?“ des Forums Mobilkommunikation (FMK) verweisen, den ich dieser E-Mail angehängt habe. Das FMK vermerkt, dass „[n]ach internationalen und nationalen Untersuchungen und Tests keine flächendeckend signifikante Erhöhung der Immissionen zu erwarten [ist], was auch dem technischen Fortschritt in Richtung effizienterer Nutzung der Übertragungstechnik und technischer Komponenten bei 5G geschuldet ist.“
Sie verweisen in Ihrem Schreiben auf das Statement des Präsidenten der Österreichischen und der Wiener Ärztekammer, Prof. Dr. Thomas Szekeres, dass das IARC Funkstrahlung in die Gruppe 2B eingestuft hat. Um diese Aussage ins richtige Verhältnis zu setzten, verweise ich nochmals auf den Bericht des FMK. „Die IARC hat 2011 auf Basis internationaler Studien die Kanzerogenität von Hochfrequenz (die auch Mobilfunk inkludiert) bewertet. Hochfrequenz wurde wie viele andere Agentien in Kategorie 2B (dies bedeutet „möglich“) und NICHT in Kategorie 2A (dies bedeutet „wahrscheinlich“) eingestuft. In der Kategorie 2B befinden sich auch Aloe Vera-Extrakt, Kokosnussöl, […] oder asiatisch eingelegtes Gemüse.“
Sowohl Wolfgang Sobotka als auch Doris Bures die Stärkung des ländlichen Raums ein besonderes Anliegen. Dazu gehören vor allem der Breitbandausbau und natürlich auch die Chancen, die sich durch 5G für strukturschwache Regionen ergeben. Gehen Sie davon aus, dass der Herr Präsident, die Frau Präsidentin, sowie sämtliche zuständigen Gremien ein starkes Interesse an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der verwendeten Technologie als auch am Schutz der Privatsphäre haben. Aus diesem Grund werden alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, dies zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schneebauer
Mitarbeiter Büro des Präsidenten des Nationalrats
1017 Wien, Österreich
Mobil +43 1 401 10 2467
An: Bures Doris <Doris.Bures@parlament.gv.at>; Sobotka Wolfgang, Mag. <Wolfgang.Sobotka@parlament.gv.at>; Brunner
Magnus, Dr., LL.M. <Magnus.Brunner@parlament.gv.at>; Seeber Robert <Robert.Seeber@parlament.gv.at>; Dossi Harald, Dr. <Harald.Dossi@parlament.gv.at>; Wanner Michael <Michael.Wanner@parlament.gv.at>
Betreff: 5G Überprüfung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Herrn Präsidenten,
wie aus zahlreichen Berichten hervorgeht, gibt es derzeit keine ausreichenden Untersuchungen zu den Auswirkungen von 5G. Deshalb fordern wir eine genaue Überprüfung der 5G--Technologie.
Dazu auch folgender Bericht vom Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer, Herrn Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1517?fbclid=IwAR3emqplDrXILtimKsaPHrE5XOTYOcNLB8AKLy1p5aSbtSY__6uPgcy4Lcs
Erst nach Abschluss dieser Überprüfung kann entschieden werde, ob diese Technologie in Österreich eingesetzt werden kann. Alles andere wäre unverantwortlich.
Wir ersuchen Sie, eine Untersuchung diesbezüglich einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Etzelsdorfer
Obfrau von LEbensraum LOGisch
Umweltschutzverein
www.lelog.at, lelog@ gmx.at
Tel 0680 21 21 571
Stellungnahme von
FMK (Homepage) (Zu den FMK-Mitgliedsunternehmen zählen aktuell A1 Telekom Austria, Huawei, Hutchison Drei Austria, ms-CNS, Nokia Solutions und Networks Österreich, Samsung, Sony Mobile, SPL Tele, Magenta Telekom, ZTE sowie der FEEI, die dadurch ihren verantwortungsvollen Umgang mit Mensch, Technologie und Umwelt unterstreichen)
Wie gefährlich ist 5G – ist 5G gefährlich?
Mit der Versteigerung der 3.5 GHz-Frequenzen und dem beginnenden Rollout von 5G mehren sich Medienberichte, Aktionen von Aktivisten und damit Anfragen besorgter Bürger. Das Forum Mobilkommunikation gibt hier Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Ausbreitungsverhalten von Sendefrequenzen
In Österreich wurden vor kurzem die Frequenzen um 3.5. GHz für die Erstnutzung von 5G versteigert, im kommenden Jahr sollen Frequenzen im Bereich 700 MHZ versteigert werden. Beide Frequenzbereiche liegen direkt bei den bisher für Mobilfunk-Frequenzbereichen und verfügen über sehr ähnliche Ausbreitungs- und „Durchdringungs"charakteristiken. Die Aussage, dass damit Hausfassaden nicht mehr durchdrungen werden können, ist für diese Frequenzbereiche falsch.
Frequenzbereiche in den höheren GHz-Bereichen werden derzeit nur im Teststadium untersucht, ein Einsatz in der Praxis ist in Österreich auch mangels verfügbarer Frequenzen kurzfristig nicht möglich.
Netzausbau von 5G in Österreich
Im derzeit anstehenden Erstausbau von 5G werden aus heutiger Sicht hauptsächlich Umbauten auf bestehenden Sendeanlagen vorgenommen. Neubauten werden in geringem Ausmaß dort errichtet werden müssen, wo ein Um- bzw. Ausbau aus z.B. bautechnischen Gründen nicht möglich ist. Erst im nächsten Schritt wird entsprechend der dann bestehenden Kundenanforderungen eine Verdichtungsphase erwartet, in der Kleinsendeanlagen („Small Cells") eingesetzt werden. Diese Kleinsendeanlagen haben nach heutigen Informationen geringere Sendeleistungen als WLAN und ein dementsprechend kleines Versorgungsgebiet.
Wie wird sich die „Strahlenbelastung" durch 5G erhöhen?
Nach internationalen und nationalen Untersuchungen und Tests ist keine flächendeckend signifikante Erhöhung der Immissionen zu erwarten, was auch dem technischen Fortschritt in Richtung effizienterer Nutzung der Übertragungstechnik und technischer Komponenten bei 5G geschuldet ist. Eine behauptete überschießende Erhöhung der Gesamtimmissionen mit gesundheitsgefährdenden Auswirkungen wie von Bürgerinitiativen und Mobilfunkkritikern kolportiert widerspricht diesen Testergebnissen und sollte daher durchaus in den Bereich der verantwortungslosen Angstmache verortet werden. Wie gefährlich ist 5G – ist 5G gefährlich?
Fallen die Vögel tot vom Himmel?
Nein. Im Internet kursiert ein gerne geteilter Bericht, wonach während eines 5G-Tests in Den Haag (Niederlande) Stare tot vom Himmel gefallen wären. Dieser Bericht ist ein Fake. In Den Haag gab es zu diesem Zeitpunkt keinen 5G-Test. Die Stare werden derzeit untersucht, aktuell geht man von Gift aus. Mehr Hintergrundinformationen dazu: https://www.mimikama.at/allgemein/tote-voegel-den-haag-5g/
5G macht Schweißkanäle zu Antenne
Die Eindringtiefe von sehr hohen GHz-Frequenzen in die Haut liegt bei wenigen Millimetern. Daraus werden Gefährdungen für den Menschen abgeleitet, wie zum Beispiel Hautkrebs oder Augenleiden oder dass Schweißkanäle in der Haut zu Antennen werden könnten. Die internationalen Personenschutzgrenzwerte gelten allerdings für den Bereich bis 300 GHz und wurden im Vorjahr einer öffentlichen Konsultation unterzogen. Im Bereich des Mobilfunks blieben die Grenzwerte unverändert. Sie sind in Österreich verbindlich anzuwendenden.
Ärzteappelle, 5G-Appelle
Der häufig angesprochene internationale Appell von 180 „Wissenschaftlern und Ärzten" an die EU Kommission wurde seitens der Kommission unter Hinweis auf die geltenden Personenschutzgrenzwerte und technische Gegebenheiten und Grundlagen sowie der laufenden Arbeit der wissenschaftlichen Gremien der EU-Kommission folgendermaßen beantwortet: http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-8-2018-003975-ASW_EN.html
Einer der Initiatoren ist der schwedische Forscher Prof Lennart Hardell, der seit vielen Jahren ein ausgewiesener Mobilfunkkritiker ist und auf Basis seiner Forschungen ein erhöhtes Krebsrisiko bei Langzeitnutzung vertritt. Aktuelle Auswertungen internationaler Krebsregister zeigen jedoch keine Anstiege, die nach seinen Studienergebnissen jedoch zu erwarten und längst sichtbar sein müssten.
Weitere Appelle wie der „Internationale Appell: Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum" (5G Space Appeal) zeichnet ein alldurchdringendes Szenario mit 5G-Stationen sogar in 20000 Satelliten, vor dem kein Lebewesen "den aus 5G resultierenden Belastungen entkommen" könne. Er wird u.a. von Klaus Buchner, Abgeordneter zum EU-Parlament und ausgewiesener Mobilfunkkritiker, mitgetragen, wodurch eine höherer Verbreitungs- und Bekanntheitsgrad abzuleiten ist. Derzeit hat der Appell lt. Homepage rund 56000 Unterzeichner weltweit, die sich zu einem großen Teil aus dem heilmedizinischen und esoterischen Bereich rekrutieren. Inhaltlich ist der Appell eine Zusammenstellung bekannter Negativ-Argumente mit überzogenen Ergänzungen und in reißerischer Darstellung, die geeignet sind, Ängste zu schüren und zu erzeugen. Wie gefährlich ist 5G – ist 5G gefährlich?
Krebs: die Weltgesundheitsorganisation sagt, es ist unwahrscheinlich aufgrund von Mobilfunk zu erkranken
Trotz intensivster Forschung gibt es bis heute auch keine Nachweise eines Zusammenhangs zwischen Mobilfunk und Krebsrisiko. Die IARC (Internationale Agentur für Krebsforschung) der Weltgesundheitsorganisation WHO hat den Auftrag, das theoretische Gefahrenpotential eines Stoffes für das Auftreten von Krebs zu identifizieren, das von chemischen und biologischen Stoffen, Umweltfaktoren und verschiedenen Berufsbildern ausgeht. Sie hat jedoch keine Risikoeinschätzung zu treffen. Seit 1971 wurden mehr als 900 Stoffe bewertet. Die IARC hat 2011 auf Basis internationaler Studien die Kanzerogenität von Hochfrequenz (die auch Mobilfunk inkludiert) bewertet. Hochfrequenz wurde wie viele andere Agentien in Kategorie 2B (dies bedeutet „möglich") und NICHT in Kategorie 2A (dies bedeutet „wahrscheinlich") eingestuft. In der Kategorie 2B befinden sich auch Aloe Vera-Extrakt, Kokosnussöl, in einer Reinigung zu arbeiten, Gingko-Extrakt oder asiatisch eingelegtes Gemüse. Eine Liste der Agentien und ihrer Klassifizierungen kann unter diesem Link eingesehen werden: http://monographs.iarc.fr/ENG/Classification/
Die Bewertung eines Stoffes hinsichtlich seiner Kanzerogenität darf nicht mit der Bewertung seiner Toxizität verwechselt werden. DDT wurde übrigens in die Kategorie „2A: wahrscheinlich krebserregend" eingestuft, wohingegen Hochfrequenz in der niedrigeren Kategorie „2B: möglicherweise krebserregend" verortet ist.
Stand der internationalen Wissenschaft
Die Personenschutzgrenzwerte basieren auf dem anerkannten wissenschaftlichen Kenntnisstand, der regelmäßig von nationalen und internationalen Gremien einer Überprüfung unterzogen wird. Zu diesen Überprüfungen werden alle (!) verfügbaren Studien auf ihre Qualität hinsichtlich Design und Durchführung geprüft und die Ergebnisse reevaluiert.
Die jüngste internationale Überprüfung erfolgte durch die SCENIHR (beratendes Wissenschaftsgremium der EU-Kommission) per 6.3.2015, mit dem Ergebnis, dass keine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk unterhalb der Grenzwerte der WHO erwartbar ist. Es wurde kein kausaler Zusammenhang zwischen Mobilfunk und gesundheitlicher Beeinträchtigungen bei Einhaltung der ICNIRP-Grenzwerte gefunden. In einer Metastudie wird darauf eingegangen, dass es zwar einzelne Studien gäbe, die einen Zusammenhang zwischen Tumor-Erkrankungen und Mobilfunk feststellten, man aber davor warne, einen kausalen Zusammenhang herzustellen. Denn, so die SCENIHR, „die Häufigkeit der entsprechenden Tumore hat sich seit der Einführung der Mobiltelefonie nicht erhöht". Die Zusammenfassung in Deutsch findet sich hier: http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/docs/citizens_emf_de.pdf In Österreich führt diese Bewertungen jährlich der Wissenschaftliche Beirat Funk durch (jüngst: 2017), der umfassend interdisziplinär zusammengesetzt ist. Bei den Mitgliedern des WBF handelt es sich um renommierte österreichische Wissenschaftler unterschiedlicher technischer und medizinischer Fachbereiche. Die Ergebnisse sind ähnlich wie die der SCENIHR und können hier Wie gefährlich ist 5G – ist 5G gefährlich?
abgerufen werden: http://www.wbf.or.at/wbf-expertenforum/expertenforum-2017/expertenkonsens-2017/
Sie alle kommen auch in den jüngsten Bewertungen zum Schluss, dass bei Einhaltung der internationalen Grenzwerte keine negative Auswirkung auf die Gesundheit zu erwarten ist.
Welche Grenzwerte gelten in Österreich?
In Österreich sind die Personenschutzgrenzwerte der OVE-Richtlinie OVE/ÖNORM R 23-1 „Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz - Teil 1: Begrenzung der Exposition von Personen der Allgemeinbevölkerung"1 verbindlich anzuwenden. Diese enthalten einen Sicherheitsfaktor von 50, um auch spezielle Personengruppen wie Ältere, Kranke, Schwangere usw. in ausreichendem Maß zu schützen. Mit der Realisierung des 50-fachen Vorsorgefaktors ist das Vorsorgeprinzip somit übererfüllt.
1 Ersetzt seit 1.4.2017 die ÖVE/ÖNORM E8850 „Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz - Beschränkung der Exposition von Personen"
Die Grenzwerte, die in dieser Richtlinie abgebildet sind, werden von der Weltgesundheitsorgansiation WHO, der internationalen Strahlenschutzkommission und der EU vertreten und weltweit umgesetzt. Diese Grenzwerte basieren auf dem anerkannten wissenschaftlichen Kenntnisstand, der regelmäßig von nationalen und internationalen Gremien einer Überprüfung unterzogen wird. Die WHO-Grenzwerte basieren auf Reviews der gesamten verfügbaren Studien sowohl zu thermischen als auch nicht-thermischen (!) Effekten. Damit sind auch nicht-thermische Effekte in den Grenzwerten der WHO berücksichtigt. [Quelle: http://www.who.int/peh-emf/standards/en/ ]
Sind diese Grenzwerte verbindlich?
Ja. Es gibt in Österreich mehrere Gesetze, die diesen Bereich regeln (z.B. TKG - Telekommunikationsgesetz) und zu deren Einhaltung diverse Regulatorien und Normen herangezogen werden.
Aussagen, dass es in Österreich einen rechtsfreien Raum und keine verbindlichen Grenzwerte für den Hochfrequenzbereich (z.B. Mobilfunk) gibt, sind daher falsch. Das Nichtvorhandensein eines expliziten Gesetzes wie beispielsweise das Bundesimmissionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, Durchführungsverordnung 26. BImSchV) in Deutschland ist irrelevant, denn die OVE-Richtlinie R 23-1 als Teil österreichischen Regelsystems ist verbindlich heranzuziehen. Wie gefährlich ist 5G – ist 5G gefährlich?
Gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Grenzwerte?
Nein. Der Schutz der Gesundheit ist Aufgabe des Bundes; kein Bundesland kann daher niedrigere Grenzwerte festlegen. „Vorsorgewerte" oder „Richtwerte" wie z.B. das sogenannte „Salzburger Milliwatt" oder „baubiologische Beurteilungswerte" entfalten daher keine rechtliche Relevanz.
Wie aktuell sind diese Grenzwerte?
Die o.a. Grenzwerte basieren auf dem anerkannten wissenschaftlichen Kenntnisstand, der regelmäßig von nationalen und internationalen Gremien einer Überprüfung unterzogen wird. Zu diesen Überprüfungen werden alle (!) verfügbaren Studien auf ihre Qualität hinsichtlich Design und Durchführung geprüft und die Ergebnisse revaliert. Die vorletzte internationale Überprüfung erfolgte durch die SCENIHR (beratendes Wissenschaftsgremium der EU-Kommission) per 6.3.2015, mit dem Ergebnis, dass keine Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk unterhalb der Grenzwerte der WHO erwertbar ist. Die Zusammenfassung in Deutsch findet sich hier: http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/docs/citizens_emf_de.pdf
Die jüngste internationale Überprüfung der ICNIRP-Personenschutzgrenzwerte läuft derzeit, wobei die öffentliche Konsultationsphase per 9.10.2018 beendet wurde. In dieser Phase konnten alle interessierten Parteien ihre Stellungnahmen einbringen. Die Grenzwerte im Bereich des Mobilfunks wurden unverändert belassen.
In Österreich führt diese Bewertungen jährlich der Wissenschaftliche Beirat Funk durch (jüngst: 2018), der umfassend interdisziplinär zusammengesetzt ist. Die Ergebnisse sind ähnlich wie die der SCENIHR und können hier abgerufen werden: http://www.wbf.or.at/wbf-expertenforum/expertenforum-2018/expertenkonsens-2018/
Gelten die Grenzwerte auch für sogenannte „nicht-thermische" Effekte?
Die WHO hält fest, dass für die Grenzwerte auch nicht-thermische Effekte berücksichtigt wurden: „A number of national and international organizations have formulated guidelines establishing limits for occupational and residential EMF exposure. The exposure limits for EMF fields developed by the International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) - a non-governmental organization formally recognised by WHO, were developed following reviews of all the peer-reviewed scientific literature, including thermal and non-thermal effects. The standards are based on evaluations of biological effects that have been established to have health consequences. The main conclusion from the WHO reviews is that EMF exposures below the limits recommended in the ICNIRP international guidelines do not appear to have any known consequence on health." [http://www.who.int/peh-emf/standards/en/] Wie gefährlich ist 5G – ist 5G gefährlich?
Sind niedrigere „Grenzwerte" nötig?
Oft werden von Bürgerinitiativen und Aktivisten wesentlich niedrigere „Grenzwerte" für die Immissionen des Mobilfunks verlangt – in der Hauptsache entweder der sogenannte „Salzburger Vorsorgewert" (= 1 Milliwatt/m²) oder diverse „baubiologische Grenzwerte", die noch wesentlich tiefer angesiedelt sind. Allen gemeinsam ist, dass sie KEINE rechtliche Relevanz und auch keine wissenschaftliche Grundlage haben. Sie weichen von den Grenzwerten der WHO, ICNIRP und EU, wie sie auch in Österreich verpflichtend anzuwenden sind, drastisch nach unten ab - im Bereich der Funktechniken sogar soweit, dass diese samt und sonders abgeschaltet werden müssten. Flächendeckende Mobilfunkversorgung ist mit solchen „Grenzwerten" belegbar nicht möglich.
Gibt es elektrosensible Personen?
Umfassende Studienergebnisse zu EHS (Elektrohypersensibilität) verneinen dies und auch die Weltgesundheitsorganisation WHO hält zu diesem Thema in ihrem Fact Sheet Nr. 296 fest: „[...] es gibt auch keine wissenschaftliche Basis, um die EHS-Symptome mit der Einwirkung von EMF [Anm.: elektromagnetische Felder] in Verbindung zu bringen. Überdies ist EHS weder ein [sic] medizinisches Krankheitsbild, noch steht fest, dass es sich um ein eigenständiges medizinisches Problem handelt." ( http://www.who.int/peh-emf/publications/facts/ehs_fs_296_german.pdf)
Eine Metastudie über 20 internationale Studien zum Thema EHS kann hier nachgelesen werden: http://www.wik-emf.org/fileadmin/EMF-Spectrum/WIK-EMF-Spectrum-1-2012-lowres.pdf (Seiten 3 - 10) mit dem Ergebnis: „…haben fundierte experimentelle Studien wiederholt gezeigt, dass diese Symptome nicht auf die EMF-Exposition zurückzuführen sind."
Häufig wird aus einer sogenannten „Leitlinie EHS-Syndrom", die a priori sowohl von der Existenz der Krankheitsbildes Elektro-Hypersensibilität EHS als auch von der Kausalität mit elektromagnetischen Feldern ausgeht und dies durch ein vorgeschlagenes Diagnoseverfahren und auf Grundlage eben der oa. angeführten „baubiologischen Richtwerte" zu belegen versucht. Die Ansätze der „Leitlinie" decken sich nicht mit umfassenden Studienergebnissen zu EHS (Elektrohypersensibilität) und auch nicht mit den Positionen der Weltgesundheitsorganisation WHO zu diesem Thema.
Die „Leitlinie" ist auf der Homepage der Ärztekammer nicht angeführt und dementsprechend nicht offiziell verfügbar. Die österreichische Ärztekammer hat jüngst schriftlich bestätigt, dass diese Richtlinie nicht existiert.
Für weiterführende Informationen steht das Forum Mobilkommunikation sehr gerne zur Verfügung:
Homepage: www.fmk.at
per Mail: office@fmk.at
per Telefon: 01-5883914
Das Forum Mobilkommunikation ist eine freiwillige Interessensvertretung der österreichischen Mobilfunkindustrie und der Ansprechpartner bei allen Fragen zur Mobilkommunikation und Mobilfunk-Infrastruktur.