An
Seine Heiligkeit Papst Franziskus
Palazzo Apostolico
00120 Città del Vaticano, Rom
Italien
Bisamberg, 22.4.2022
Sehr geehrter Heiliger Vater,
leider haben wir einen traurigen Anlass, Ihnen zu schreiben. Die Umwelt und die Natur brauchen Ihre Hilfe.
Seit Anfang des Jahres wurden wir auf 3 Vorfälle in Zusammenhang mit dem Stift Klosterneuburg in unserem Wirkungskreis aufmerksam.
1. Klosterwald Hagenbrunn/Natura 2000
Hagenbrunn - Kranke Eschen im Stiftswald: „Eingriffe nur minimal“ - NÖN.at (noen.at)
Wie uns Herr Löffler von der Initiative Erhalt der Naturschutzregion Bisamberg berichtete, ist auf einem Areal von 160.000 m2 ein Klosterwald mit 40.000 Waldbestattungen oder mehr geplant und das in einem Natura 2000 Habitat.
Wie man sehr schön aus der Homepage von https://www.klosterwald.at/beisetzungen
ersehen kann, finden diese Bestattungen mit Trauerzügen, Musik, Gesang, usw. statt. Dazu kommen die Besuche der Verwandten, Bekannten und Freunde. Die Trauernden laufen kreuz und quer durch den Wald zu „den Baum“ wo der/die Verstorbene beerdigt wird (wurde). Eine Vorgangsweise die in einem der artenreichsten Europaschutzgebiete sehr großen Schaden anrichtet.
Was passiert mit den hier lebenden Tieren, wenn täglich Menschen kreuz und quer mit Musik, Gesang, uvm. dieses sensible Ökosystem stören?
Was passiert mit den seltenen einzigartigen Pflanzen, wenn diese von Trauerzügen, Besuchern, zertrampelt werden?
Was passiert, wenn Wege gut ausgebaut und ein Andachtsplatz errichtet wird?
Was passiert, wenn Bäume markiert und mit Tafeln gekennzeichnet werden?
Eine Zerstörung in einem nicht mehr gutzumachenden Ausmaßes beginnt und dass in dem einmaligen Europaschutzgebiet Bisamberg.
Im vorgenannten Presseartikel wird von „minimalen Eingriffen“ berichtet.
Unserer Meinung nach, kann hier auf KEINEM FALL von minimalen Eingriffen ausgegangen werden, da die Tiere und die Natur extrem betroffen sind und es sich zusätzlich um eine riesige Fläche
handelt.
Dazu kommt, dass dieses Gebiet sehr schlecht an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden und daher fast nur mit dem Auto erreichbar ist. Zusätzliche CO2-Emissionen, die unnötig sind und unsere
Umwelt belasten.
Warum wurde ein mehreres hundert m2 große Areal wirklich gerodet? War es nicht doch so, dass hier ein Parkplatz entstehen sollte? Wurde nicht doch ein Rückzieher gemacht und ist “jetzt„ wieder alles gut, da doch wieder aufgeforstet werden soll? Wie Sie aus dem nachstehenden Video sehen können, wurden nicht nur Eschen gefällt, trotzdem wird mit den „kranken Eschen“ (die leider sehr oft als Vorwand genommen werden) argumentiert. https://www.facebook.com/1406657473/videos/399010075563562/
Diese großen Bäume hätten jede Menge CO2 aufgenommen. Bis die neuen Bäume so groß sind, werden viele Jahrzehnte vergehen.
Auf der Homepage unter https://www.klosterwald.at/bisamberg ist folgendes zu lesen.
„Der geplante Klosterwald entspricht zu 100% den Bewirtschaftungsrichtlinien der Natura 2000 Initiative. „Die Langfristigkeit des Waldfriedhofes stellt einen zusätzlichen Bestandsschutz dar, da
die Eingriffe in den Wald minimal sind.“ Dazu stellen wir Ihnen folgende Frage: „Ist es nicht sowieso die Aufgabe der Katholischen Kirche unsere Natur und Schöpfung zu schützen?“
Dass dieser Klosterwald eine gewinnbringende Möglichkeit bietet, kann wohl nicht bestritten werden. Ein Baum kann den Betreibern 6.400,00 Euro und mehr https://www.klosterwald.at/baumauswahl bringen. Deshalb gehen wir von einem Ertrag in einer Höhe von mindestens 20,000.000,00 Euro
oder mehr aus.
Wir teilen nicht die Ansicht der Klosterwald Verwaltungs Gmbh, dass es sich hier um minimale Eingriffe handelt!!!! Wir sind der Meinung, dass diese Vorgangsweise der RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES widerspricht und sehen eine Verletzung dieser. Deshalb werden wir diesen Vorfall der Europäischen Kommission melden.
Auf der Homepage der NÖ Landesregierung ist wie folgt zu lesen:
https://www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Haeufig_gestellte_Fragen_FAQs.html#heading_Kann_ich_meine_Grundstuecke_in_einem_Natura_2000_Gebiet_weiter_bewirtschaften_wie_bisher_/
Kann ich meine Grundstücke in einem Natura 2000-Gebiet weiter bewirtschaften wie bisher?
Grundsätzlich gilt: Ein Schutzgebiet ist keine Sperrzone. Es kann also weiterhin so gewirtschaftet werden wie bisher - unter dem Vorsatz, die Landschafts- und Artenvielfalt zu sichern. Da viele Lebensraumtypen erst durch die Bewirtschaftung entstanden sind (z.B. Pfeifengraswiesen), ist eine Bewirtschaftung auch für die Erhaltung der LRT (Lebensraumtypen) notwendig. Eine naturverträgliche Bewirtschaftung, die in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass die nun schützenswerten Lebensräume entstanden sind, ist daher auch weiterhin nicht nur gestattet, sondern erwünscht.
Für Änderungen der Bewirtschaftung, die sich für die Schutzobjekte negativ auswirken können (etwa eine intensivere Nutzung, oder die Aufgabe der traditionellen Nutzung) gilt das so genannte
„Verschlechterungsverbot".
HABEN WIR MENSCHEN NICHT SCHON GENUG ZERSTÖRT UND MUSS DIESE ZERSTÖRUNG ÜBER UNSEREN TOD HINAUSGEHEN?
2. Korneuburger Au/Natura 2000 Tullnerfelder Auen Abholzung/Kahlschlag
Seit 2017 hat in der Korneuburger Au mehr oder weniger ein Kahlschlag unter den Titel Eschensterben begonnen.
Große Teile dieser Korneuburger Au sind im Besitz des Stiftes Klosterneuburg.
Die Notwendigkeit eines „frühen“ Fällens (bevor ein Baum beträchtlich geschädigt ist) ergibt sich aus wirtschaftlichen Überlegungen, weil ein beträchtlich geschädigter Baum nicht mehr
wirtschaftlich genutzt werden kann. Dazu kommen Vorschriften und Haftungsbestimmungen, die zusätzlich das Umschneiden befeuern. Ganz anders die Vorgangsweise im Augebiet „Nationalpark
Donau-Auen“. Dort greift der Mensch nur dort ein, wo Gefahr in Verzug ist und dennoch ist der Nationalpark für Besucher zugänglich und wird sogar als Erholungsgebiet beworben. Unser Kenntnisstand
ist, dass ein sehr großer Teil des Eschenbestandes (80%-90%) vom Eschensterben betroffen ist, aber noch keine endgültige wissenschaftliche Aussage vorliegt, wie weit Bäume (zumindest teilweise)
trotz Erkrankung überleben können und Resistenzen ausbilden.
Dazu kommt, dass die Tullnerfelder Auen seit 2004 als Vogelschutzgebiet und seit 2011 als Fauna-Flora-Habitat ausgewiesen sind.
Zahlreiche Vogelarten die für intakte Wälder des Weinviertels Artenschutz relevant sind, sind davon betroffen. Durch die Schlägerungen werden natürlich viele Arten erheblich gestört. Seit vielen
Jahren wird eine enormes Vogelsterben beobachtet. Laut BirdLife Österreich schrumpfte die heimische Vogelpopulation in den letzten 20 Jahren um rund 40 Prozent. Welche Auswirkungen dieser
Kahlschlag in diesem Vogelschutzgebiet hat, kann wohl nur erahnt werden.
3. Baumrodung gesunder Bäume im Bereich Paul Gusel Straße Langenzersdorf
Wie sie dem nachstehenden Artikel entnehmen können, wurde auch hier ohne Rücksicht auf die Natur gesunde Bäume einfach geschlägert.
Wir haben mit der Gemeinderätin Frau Waltraud Stindl gesprochen, die uns mitteilte, dass aus Sicherheitsgründen „nur“ eine Begutachtung durch das Stift Klosterneuburg angefordert wurde. Ohne Verständigung der Gemeinde wurden dieser Bereich einfach kahlgeschlagen. Frau Stindl erzählte uns, dass dort die Vögel völlig verstört herumflogen.
Frau Stindl führte weiter aus, dass das nicht der erste Vorfall in Langenzersdorf mit dem Stift Klosterneuburg in Zusammenhang mit Schlägerungen wäre. Seit Jahren würden hier immer wieder
Rodungen durchgeführt.
Wir wissen, dass die Gefahren durch das Eschentriebsterben nicht zu unterschätzen sind und Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen. Wir glauben jedoch, dass das Stift Klosterneuburg, dieses
Eschensterben oftmals als Ausrede benutzt, um seine Vorgangsweise in der Öffentlichkeit zu rechtfertigen. Für uns ist es nicht verwunderlich, egal ob in der Korneuburger Au, in Langenzersdorf
oder in Hagenbrunn, dass ohne Rücksicht auf unsere Umwelt, geschlägert wird, da das Stift Klosterneuburg seit 2003 ein Biomasse-Fernheizwerk in Klosterneuburg betreibt https://www.klosterneuburg.at/Biomasse/. Es ist klar, dass jeder!!! gefällte Baum – wenn auch gesund – gutes Geld bringt.
Ob das Stift Klosterneuburg die rechtlichen Genehmigungen in allen 3 Fällen eingeholt hat, ist noch nicht ganz geklärt. Aber auch wenn diese nach niederösterreichischen Recht vorhanden sein
sollten, rechtfertigt das noch lange nicht, diese Vorgangsweise. In NÖ fehlt seit vielen Jahren eine Baumschutzverordnung und so kann mehr oder weniger fast jeder Baum mit Einverständnis der
Behörden geschlägert werden.
Lautatio si – 2015
Unserer Meinung nach widersprechen alle 3 vorgenannten Vorfälle massiv folgenden Punkten der Lautatio si.
III. DER VERLUST DER BIOLOGISCHEN VIELFALT 32 und 36.
32. Die Ressourcen der Erde werden auch geplündert durch ein Verständnis der Wirtschaft und der kommerziellen und produktiven Tätigkeit, das ausschließlich das unmittelbare Ergebnis im Auge hat. Der Verlust von Wildnissen und Wäldern bringt zugleich den Verlust von Arten mit sich, die in Zukunft äußerst wichtige Ressourcen darstellen könnten, nicht nur für die Ernährung, sondern auch für die Heilung von Krankheiten und für vielfältige Dienste. Die verschiedenen Arten enthalten Gene, die Ressourcen mit einer Schlüsselfunktion sein können, um in der Zukunft irgendeinem menschlichen Bedürfnis abzuhelfen oder um irgendein Umweltproblem zu lösen.
36. Die Pflege der Ökosysteme setzt einen Blick voraus, der über das Unmittelbare hinausgeht, denn wenn man nur nach einem schnellen und einfachen wirtschaftlichen Ertrag sucht, ist niemand
wirklich an ihrem Schutz interessiert. Doch der Preis für die Schäden, die durch die egoistische Fahrlässigkeit verursacht werden, ist sehr viel höher als der wirtschaftliche Vorteil, den man
erzielen kann. Im Fall des Verlustes oder des schweren Schadens an einigen Arten ist von Werten die Rede, die jedes Kalkül überschreiten. Darum können wir stumme Zeugen schwerster
Ungerechtigkeiten werden, wenn der Anspruch erhoben wird, bedeutende Vorteile zu erzielen, indem man den Rest der Menschheit von heute und morgen die äußerst hohen Kosten der Umweltzerstörung
bezahlen lässt.
III. DIALOG UND TRANSPARENZ IN DEN ENTSCHEIDUNGSPROZESSEN
184. Wenn eventuelle Risiken für die Umwelt erscheinen, die das gegenwärtige oder zukünftige Gemeinwohl betreffen, verlangt die Situation, „dass alle Entscheidungen auf der Grundlage einer
Gegenüberstellung der Risiken und der Vorteile jeder in Frage kommenden Alternative getroffen werden“.[131] Das gilt vor allem, wenn ein Projekt einen erhöhten Verbrauch natürlicher Ressourcen,
eine Zunahme von Emissionen oder Abfallprodukten, die Erzeugung von Rückständen oder eine bedeutende Veränderung der Landschaft, des Lebensraums geschützter Arten oder eines öffentlichen Raums
verursachen kann. Einige nicht ausreichend analysierte Projekte können zutiefst die Lebensqualität eines Ortes schädigen aufgrund von so verschiedenen Fragen wie zum Beispiel eine nicht
vorhergesehene Lärmbelästigung, die Beschränkung der Sichtweite, der Verlust kultureller Werte, die Auswirkungen des Gebrauchs von Nuklearenergie. Die Konsum-Kultur, die der Kurzfristigkeit und
dem Privatinteresse den Vorrang gibt, kann allzu schnelle Instanzenwege fördern oder die Verschleierung der Information zulassen.
Da die Natur und unsere Umwelt ein Teil der Schöpfung sind, ist es unsere Pflicht mit ihr respektvoll und mit Bedacht umzugehen. Wir bitten Sie daher, Heiligen Vater hier einzuschreiten und das Stift Klosterneuburg anzuweisen, das Projekt des Klosterwaldes in Hagenbrunn und diese unnötigen Schlägerungen sofort zu stoppen.
Es ist notwendig, dass das Stift Klosterneuburg sorgsamer mit unserer Natur und Umwelt umgeht, bevor noch mehr Verlust von Wildnissen und Wäldern, die zugleich den Verlust von Arten mit sich
bringt, den wirtschaftlichen Faktoren zum Opfer fällt.
Wir bedanken uns und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Brigitte Etzelsdorfer
Obfrau von LEbensraum LOGisch
Umweltschutzverein für die Region Bisamberg, Langenzersdorf und Korneuburg
Umweltorganisation lt. §19 Abs.7
Weintorgasse 6
A-2102 Bisamberg
www.lelog.at
lelog@gmx.at
Tel 0680 21 21 571