An die
UVP-Behörde
per Adresse:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Anlagenrecht
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Bisamberg, 18.11.2021
Stellungnahme Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren
Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-6-2018 Rohrdorfer Sand und Kies Gmbh
Errichtung und Betrieb von Nassbaggerungen in den Standortgemeinden Grafenegg und Grafenwörth
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Umweltorganisation gemäß § 19 Abs.7 nehmen wir unser Recht der Parteienstellung im obgenannten Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren wahr.
Folgende Einwände, die gegen dieses Projekt sprechen, werden unsererseits vorgebracht:
Bodenverbrauch – Verlust von hochwertigen Ackerböden
In diesem Fall handelt es sich um ca. 45,2 ha (Einlage 3.7 FACHBEITRAG AGRARTECHNIK, BODEN) hochwertige Ackerböden, die durch dieses Projekt verloren gehen.
In Anbetracht des derzeitigen Selbstversorgungsbilanz in Österreich ist jeder!!! M2 Ackerboden wichtig. Im Wirtschaftsjahr 2019/20 ging die pflanzliche Produktion
im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zum dritten Mal in Folge zurück; diesmal um insgesamt 2%. https://www.statistik.at/web_de/statistiken/wirtschaft/land_und_forstwirtschaft/preise_bilanzen/versorgungsbilanzen/125878.html
Auf dem Grundstück Nr. 708 (See 2) befindet sich u.a. eine Erdbeerkultur. In Österreich lag die Selbstversorgungsquote im Jahr 2019/2020 lt. Statistik Austria NUR bei 40%.
Das abgebaute Material dient großteils der Bauwirtschaft als Rohstoff, mit diesem in weiterer
Folge
wiederum Flächen versiegelt und verbraucht werden.
Energieversorgung – unrichtige Angaben
Energiebedarf Betrieb
Die nachstehenden Angaben konnten nicht nachvollzogen werden, da einmal beim Abbaufeld Ost 5 TJ (Seite 10) und ein einmal 8,00 TJ (Seite 11) angegeben werden. Ebenso wurden beim Abbaufeld West
einmal 8,0 TJ (Seite 10) und einmal 6,3 TJ (Seite 11) angegeben.
aus dem Klima- und Energiekonzept N1806873-04G Seite 10 von 12
aus dem Klima- und Energiekonzept N1806873-04G Seite 11 von 12
Energiebedarf Beleuchtung
siehe Umweltverträglichkeitserklärung gemäß §6 UVP-G 2000 Sonstige Beeinträchtigungen Licht
Die Abbauarbeiten mittels Eimerkettenbagger sind auch in den Abendstunden (bis 22.00)
geplant. Je nach Jahreszeit ist in den Randstunden eine Beleuchtung in Bereich der Abbaufront erforderlich.
Im Klima- u. Energiekonzept wird die Beleuchtung nicht einmal erwähnt und der Verbrauch nicht angegeben.
Erneuerbare Energien
Weiters wird Im Klimakonzept lediglich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein energieintensives Vorhaben im Sinne des UVP-G
handelt. Trotzdem sehen wir es in Zeiten einer Klimakrise als Verpflichtung jedes Unternehmens an, dass bei neuen Projekten großteils erneuerbaren Energiequellen genutzt werden. Im Klimakonzept
sind weder die eigene Erzeugung von erneuerbaren Energien für den Betrieb geplant, noch ist ersichtlich, ob die erforderlichen Strommengen für den Betrieb aus erneuerbaren Energien
stammen.
Aufgrund der nicht korrekten Angaben zum Energieverbrauch, bzw. des Fehlens der Angaben woher der dafür benötigte Strom stammt, sehen wir dieses Klima- und
Energiekonzept als nicht vertrauenswürdig und ausreichend an.
Natur- u. Tierschutz
Wie aus dem naturschutzfachlichen Gutachten hervorgeht, wären hier
viele heimische Tieren betroffen. U.a. die Feldlerche und Kiebitze. Beide stehen auf der roten Liste der bedrohten Tierarten. (Vögel 2017)
https://www.umweltbundesamt.at/umweltthemen/naturschutz/rotelisten/downloads-rl-tiere
Siehe 3.2 Projektgebiet (Seite 9)
Aufgrund der Jahreszeit konnten keine vollständigen tierökologischen Erhebungen, v.a. zur Artengruppe der Vögel durchgeführt werden. Im Frühjahr
2020 erfolgten an 2 Terminen Erhebungen zum Kiebitz. Im Zuge der Begehungen am 09.03.2019 konnten auf dem Areal der geplanten Abbaufelder Sperber (Accipiter nisus) (jagend), Star (Sturnus
vulgaris), Misteldrossel (Turdus viscivorus) und Rabenkrähe (Corvus corone) nachgewiesen werden. Weiters wurde ein Trupp (ca. 12 Individuen) durchziehender Kiebitze (Vanellus vanellus) auf einem
Acker nördlich des Erdbeerfeldes vorgefunden. Bei einer Begehung des ASV für Naturchutz wurden am 06.05.2019, also während der Brutzeit, im Umfeld des geplanten Sees 2 wurden ebenfalls Kiebitze
auf einem Maisacker gesichtet. Kiebitze sind im Tullner Feld regelmäßige, in manchen Jahren auch häufige Durchzügler (Straka, 2009). Aufgrund der Bewirtschaftung und des Fehlens von Vernässungen
sind Kiebitzbruten hier jedoch nicht zu erwarten, können aber aufgrund der Brutzeitsichtungen nicht ausgeschlossen werden.
Siehe Ergänzende Unterlagen Juni 2021
Bei den Begehungen 2021 konnten erst im Mai zwei Brutpaare auf der gegenständlichen Fläche nachgewiesen
werden. Bei diesen beiden Brutpaaren handelte es sich sehr wahrscheinlich um Nachgelege, da beide Kiebitzweibchen Anfang Mai noch brüteten (siehe Abbildung 3) Ein weiteres Brutpaar konnte bereits
im April knapp außerhalb der Fläche in der angrenzenden Erdbeerplantage nistend beobachtet werden. Im Zuge des Maitermins konnte dort mindestens 1 wenige Tage alter Kiebitz festgestellt
werden
Lärm
Siehe 5.5 STÖRWIRKUNGEN/LÄRM (Seite 23)
Negative Auswirkungen durch Lärmimmissionen auf Tiere sind für einige in dieser Hinsicht sensible Vogelarten
(z.B. Wachtelkönig, Triel) möglich. Grundsätzlich können auch Auswirkungen auf Waldvogelarten (Spechte, Taube, Kuckuck, Pirol) gegeben sein, wenn es zu einer Überlagerung der Gesänge mit
Schallimmissionen im gleichen Frequenzbereich kommt.
Aus dem Gutachten NOVAKUSTIK Lärmschutztechnik GmbH geht weiters hervor, dass trotz
Maßnahmen der „Planungstechnische Grundsatz“ nach ÖAL 3/1 nicht erfüllbar war.
Licht
siehe Umweltverträglichkeitserklärung gemäß §6 UVP-G 2000 Sonstige Beeinträchtigungen Licht
Mögliche Auswirkungen in der Abbauphase. Die Abbauarbeiten mittels Eimerkettenbagger sind auch in den Abendstunden (bis 22.00) geplant. Je nach
Jahreszeit ist in den Randstunden eine Beleuchtung in Bereich der Abbaufront erforderlich. Durch geeignete Leuchtmittel und Abschirmungsmaßnahmen wird eine Beeinträchtigung der Wohnnachbarschaft
vermieden.
Weder in der Umweltverträglichkeitserklärung gem.§ 6 UVP-G 2000 noch im naturschutzfachlichen Gutachten wird auf Lichtemissionen eingegangen. Es gibt keine
Beschreibung was als „geeignete Leuchtmittel und Abschirmungsmaßnahmen“ gesehen werden. Es fehlt ein Lichtgutachten, aufgrund dessen die Auswirkungen auf Mensch und Tier beurteilt werden
können. Insbesondere kann nicht abgeschätzt werden, ob die Abstrahlung die sehr nah gelegenen Natura 2000 negativ beeinflusst.
Für uns Menschen
Lichtverschmutzung bewirkt bei uns Menschen Gesundheitsstörungen wie z.B. Schlafstörungen, Kopfschmerzen, gastrointestinale Symptome, Einschlafstörungen,
Durchschlafstörungen, Gereiztheit, Leistungsminderung und Energielosigkeit sowie ein deutlich erhöhtes Risiko, infolge eines permanent niedrig gehaltenen Melatonin-Spiegels an hormonsensitiven
Tumoren (wie Brust- oder Prostatakrebs) zu erkranken: Das Hormon Melatonin ist für den Hormonhaushalt des Menschen von zentraler Bedeutung: Es steuert das Wach-Schlaf-Zentrum und ist ursächlich
verantwortlich für einen ausgewogenen, erholsamen Schlaf. Es wirkt antioxidativ und unterdrückend auf das Krebszellenwachstum.
Für Tiere
Lichtverschmutzung zieht weite Kreise: Nicht nur nachtaktive Insekten, welche hauptsächlich den UV-Anteil in Lampen wahrnehmen, werden von Beleuchtungen angelockt.
Sie fliegen bis zu ihrem Erschöpfungstod im Kreis. Letztlich fehlen sie in der Landwirtschaft zur Bestäubung der Felder. Insekten verglühen zu Tausenden beim Anfliegen an Straßenlaternen
und ähnlichen Beleuchtungskörpern.
Alle Lebewesen haben einen natürlichen Tag-Nachtrhythmus, der durch Licht und Dunkelheit bedingt ist. Nicht nur wir Menschen leiden unter der fehlenden Dunkelheit, auch der Biorhythmus vieler Tierarten wird gestört. Das hat Auswirkungen auf ihre Orientierung, ihre Kommunikation, ihr Fortpflanzungsverhalten, ihr Fressverhalten und ihr Schlafverhalten. Sogar das Vorkommen von verschiedenen Pflanzenarten verändert sich.
Landschaftsbild und Erholung
Das Landschaftsbild am Projektstandort ist derzeit durch eine weitgehend ebene, offene Kulturlandschaft mit Acker- und Wiesenflächen geprägt. Durch dieses
Projekt würden gravierende Eingriffe das Landschaftsbild vollkommen verändern und wären irreversibel.
Für den Zeitraum der Betriebsdauer von 23 Jahren wären die hier lebenden Menschen mit industriellen Tätigkeiten in unmittelbarer Nachbarschaft konfrontiert. Die Lebensqualität würde sich dadurch signifikant verschlechtern.
Der im Projekt genannten Wanderweg würde bedeutungslos werden, da Wanderer unzerstörte Naturgebiete bevorzugen. Er würde in weiterer Folge den hier lebenden
Menschen als Erholungsgebiet fehlen, aber ebenso dem Tourismus.
Fazit
Da massive Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Umwelt zu erwarten sind, ist aus unserer
Sicht die Genehmigung dieses Projekts zu versagen.
Mit freundlichen Grüßen
LEbensraum LOGisch
Umweltschutzverein
Brigitte Etzelsdorfer (Obfrau)
Weintorgasse 6
2102 Bisamberg
www.lelog.at
Email lelog@gmx.at
Tel 0680 21 21 571